Rechtsanwältin Linda Huhs
Ihr Anspruch auf Unterhalt
Ob Kindes-, Trennungs- oder Ehegattenunterhalt – ich prüfe Ihre Situation sorgfältig, entwickle eine klare Strategie und vertrete Ihre Interessen konsequent. Diskretion, rechtliche Klarheit und nachhaltige Lösungen stehen dabei stets im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Die Informationen auf dieser Seite ersetzten keine individuelle Rechtsberatung, sondern sind als Überblick gestaltet. Die Rechtslage ist ggf. einzelfallabhängig.
Allgemeine Fragen zum Unterhalt
Wer hat Anspruch auf Unterhalt?
Personen, die bedürftig sind und denen gegenüber eine unterhaltspflichtige Person leistungsfähig ist (z. B. Kinder, Ehepartner, Eltern).
Was bedeutet Bedürftigkeit beim Unterhalt?
Wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann und auf Hilfe angewiesen ist.
Wann ist jemand unterhaltspflichtig?
Wenn er oder sie leistungsfähig ist – also genug Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts hat.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zum eigenen Leben bleiben muss (Stand 2025 z. B. ca. 1.450 € beim Kindesunterhalt).
Welche Arten von Unterhalt gibt es?
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt, Betreuungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt.
Fragen zum Kindesunterhalt
Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht lebt, zahlt Barunterhalt; der andere erfüllt durch Betreuung.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Nach der Düsseldorfer Tabelle, basierend auf dem Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Jedoch sind eventuelle Abzugsposten zu beachten, die den Betrag mindern können.
Wie lange besteht eine Unterhaltspflicht für Kinder?
Grundsätzlich bis zum Ende der ersten Ausbildung oder Studiums.
Muss das Kind eigenes Einkommen oder BAföG anrechnen lassen?
Ja, z. B. Ausbildungsvergütung oder BAföG wird teilweise auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Gibt es Unterhaltsvorschuss vom Staat?
Ja, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt – bis zum 18. Lebensjahr unter bestimmten Bedingungen.
Fragen zum Trennungs- & Ehegattenunterhalt
Was ist Trennungsunterhalt?
Unterhalt während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Wann besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Nur bei Vorliegen gesetzlich geregelter Gründe (§ 1570 ff. BGB), z. B. Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit
Wie lange muss man nachehelichen Unterhalt zahlen?
Grundsätzlich befristet, je nach Einzelfall (z. B. Ehezeit, wirtschaftliche Verhältnisse, Eigenverantwortung).
Kann man Unterhalt ausschließen oder begrenzen?
Ja, den nachehelichen Unterhalt kann man ausschließen. Jedoch darf ein solcher Vertrag nicht sittenwidrig sein, d.h. eine Partei unangemessen benachteiligen. Ein Verzicht auf Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt ist unwirksam.
Was passiert bei neuer Partnerschaft bezüglich des Trennungsunterhalts?
Dies kann auf den Trennungsunterhalt Auswirkungen haben, je nach Intensität der neuen Beziehung, beim nachehelichen Unterhalt kann er entfallen, insbesondere bei Wiederverheiratung (§ 1586 BGB).
➤ Tipps für die Geltendmachung Ihres Unterhaltsanspruchs

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