Rechtsanwältin Linda Huhs 
Ihr Anspruch auf Unterhalt

Sinnvolle Tipps für die Geltendmachung Ihres Unterhaltsanspruchs.

Die Informationen auf dieser Seite ersetzten keine individuelle Rechtsberatung, sondern sind als Überblick gestaltet. Die Rechtslage ist ggf. einzelfallabhängig.

 1. Frühzeitig Unterhalt einfordern
Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt sollten sofort nach Trennung schriftlich geltend gemacht werden.
Rückwirkender Unterhalt ist nur ab Aufforderung oder Verzug möglich (§ 1613 BGB).

2. Schriftlich & nachweisbar auffordern
Fordern Sie Unterhalt immer schriftlich, mit Nachweis (z. B. Einwurfeinschreiben).
Setzen Sie eine Frist zur Auskunft über Einkommen und zur Zahlung.

3. Auskunft verlangen 
Jeder Unterhaltsberechtigte hat Anspruch auf Offenlegung des Einkommens und Vermögens des Unterhaltspflichtigen.
Auch Selbstständige müssen detaillierte Angaben machen (BWA, Steuerbescheide, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).

4. Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle beachten
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle dient dazu, den korrekten Unterhaltsbetrag zu ermitteln. Da die Berechnungen teilweise kompliziert sein können und verschiedene Abzugsposten den Unterhaltanspruch mindern können, ist eine anwaltliche Beratung oft sinnvoll.

5. Unterhaltstitel sichern
Lassen Sie den Unterhalt gerichtlich oder notariell titulieren – oder beim Jugendamt für minderjährige Kinder.
Ein Titel erleichtert die Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung.

6. Beweise sichern
Halten Sie relevante Nachweise bereit:
- Einkommensnachweise
- Belege über Kinderbetreuung oder Pflege
- Schriftverkehr 
- Kontostände

7. Nicht zu lange warten – Verjährung!
Unterhaltsansprüche können verjähren oder verwirken, wenn sie längere Zeit nicht geltend gemacht werden.
Nach drei Jahren kann Verjährung eintreten (§ 195 BGB), bei Untätigkeit ggf. sogar Verwirkung. 

8. Betreuungsunterhalt für Elternteile nutzen
Wenn ein Elternteil das Kind betreut, besteht Betreuungsunterhalt bis mind. zum 3. Lebensjahr des Kindes (§ 1570 BGB).
In Ausnahmefällen auch länger (z. B. bei Krankheit des Kindes, fehlender Betreuung).

9. Beim Ehegattenunterhalt Gründe klar darlegen
Wer nachehelichen Unterhalt will, muss konkrete Gründe vorbringen: Krankheit, Kinderbetreuung, fehlende Arbeit. Pauschale Behauptungen reichen nicht.

10. Veränderungen sofort mitteilen
Änderungen beim Einkommen, neuer Job, Partnerschaft, Umzug etc. sofort angeben, sonst droht eventuell Rückforderung.

 11. Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe nutzen
Wer finanziell nicht in der Lage ist, ein Verfahren zu bezahlen, kann beim Amtsgericht Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Verfahrenskostenhilfe (gerichtlich) beantragen. 

12. Bei Unterhaltsvorschuss rechtzeitig beantragen
Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss (bis zum 18. Lebensjahr).

13. Nicht auf „Versprechungen“ verlassen
Mündliche Zusagen („Ich zahle bald“) sind nicht einklagbar. Immer schriftlich und juristisch absichern.

14. Rechtliche Beratung aufsuchen, falls Unsicherheiten bestehen.

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