Rechtsanwältin Linda Huhs
Scheidungsfolgenvereinbarung
Ihre Vorteile – Klarheit, Sicherheit, Streitvermeidung
Eine Trennung ist oft emotional belastend – umso wichtiger ist es, die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Scheidung klar zu regeln. Genau hier setzt die Scheidungsfolgenvereinbarung an. Sie ist nicht nur sinnvoll, sondern häufig auch wirtschaftlich und nervenschonend.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein vertraglicher Rahmen, in dem Ehepartner alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit ihrer Trennung verbindlich regeln können – idealerweise vor der Scheidung und in gegenseitigem Einvernehmen.
Inhalt: Was kann geregelt werden?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann unter anderem folgende Punkte umfassen:
Unterhalt: Ehegatten- und Kindesunterhalt
Zugewinnausgleich: Vermögensaufteilung bei Zugewinngemeinschaft
Sorgerecht & Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern
Hausrat & Immobilien: Wer behält was?
Versorgungsausgleich: Ggf. Modifikation oder Ausschluss
Schuldenverteilung
Die Vorteile auf einen Blick
✅ Rechtsklarheit: Sie wissen, woran Sie sind – ohne langwierige Gerichtsverfahren.
✅ Kostenersparnis: Einvernehmliche Lösungen sind oft günstiger als strittige Scheidungsverfahren.
✅ Zeitgewinn: Eine geregelte Einigung beschleunigt das Scheidungsverfahren deutlich.
✅ Individuelle Lösungen: Anders als vor Gericht können in einer Vereinbarung maßgeschneiderte Regelungen getroffen werden.
✅ Frieden sichern: Gerade wenn Kindern im Spiel sind, hilft eine Vereinbarung mögliche Konflikte zu vermeiden.
Warum rechtliche Beratung sinnvoll ist:
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss notariell beurkundet oder im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert werden, um wirksam zu sein. Zudem ist es entscheidend, dass Ihre Interessen rechtlich korrekt und zukunftssicher vertreten werden.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ziele in einer Scheidungsfolgenvereinbarung optimal umzusetzen.

Kontakt aufnehmen
Wir sind gerne für Sie da!
Mobil: + 49 (0)176 56343730
Telefon: + 49 (0)221 9312060
E-Mail: info@diekanzleikoeln.de
Adresse: An der Bottmühle 3, 50678 Köln
- Mo – Do
- 09:00 – 17:00
- Freitag
- 09:00 – 13:00
- Sa – So
- Geschlossen